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Im Falle eines Unfalls, einer Verletzung oder fortgeschrittenes Alter kann Ihre Mobilität eingeschränkt sein. In diesen Situationen können Sie auf einen Krankentransport angewiesen sein. Viele Betroffene fragen sich, wie hoch der Eigenanteil beim Krankentransport ist. Krankentransporte sind Entlassungs- oder Rettungsfahrten zum Krankenhaus, zur Arztpraxis oder zur Therapie. Für den Krankentransport entstehen bestimmte Fahrtkosten, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Sie sollten sich die Krankenfahrt bei Ihrem Hausarzt bescheinigen lassen. Die Bescheinigung erhalten Sie in der Regel bei Ihrem Hausarzt. Es kann ein Mietwagen oder ein Taxi für Krankenfahrten genutzt werden.

Neben Taxiunternehmen gibt es verschiedene Dienstleister, die einen Krankentransport mit einem Mietwagen anbieten. Im Internet können Sie sich über die vielen Dienstleister informieren. Bei einer Krankenfahrt sollten Sie im Voraus klären, welche Unterlagen Sie beim Fahrer vorzeigen müssen. Betroffene können sich auch für den Bus oder das eigene Fahrzeug entscheiden. Hierfür müssen Sie sich jedoch als Erstes bei Ihrer Krankenkasse über die Kostenübernahme erkundigen. Für einen Kostenvoranschlag ist eine Arztbescheinigung erforderlich. So können Sie die Verordnung dem Taxi- oder Busfahrer geben und müssen die Zahlung nicht aus eigener Tasche tätigen (Vorkasse).

Überblick über die Kosten

Bei den Kosten für eine Krankenfahrt wird zwischen Selbstzahlern, Privat- und gesetzlich Versicherten unterschieden. Als gesetzlich versicherte Person benötigen Sie für die Krankenbeförderung eine Arztbescheinigung. In dieser Bescheinigung versichert der behandelnde Hausarzt, dass Sie auf die Beförderung zu einer Arztpraxis oder Krankenhaus angewiesen sind. Ihre Krankenversicherung wird sich dann direkt an den Dienstleister wenden. Gesetzlich versicherte Personen müssen in der Regel zehn Prozent der Fahrtkosten übernehmen. Der Betrag für die Zuzahlung liegt zwischen fünf und zehn Euro. Bei mehreren Behandlungen müssen die Betroffenen für die erste und die letzte Krankenfahrt zuzahlen. Der Eigenanteil für Krankenfahrten entfällt nicht bei Pflegedürftigkeit.

Als Privatversicherter müssen Sie die Krankenfahrt erst selbst bezahlen. Die Kosten können Sie dann nachträglich bei Ihrer Kasse einreichen und erhalten die Kosten vollständig erstattet. Hier sollten Sie den Tarif prüfen.

Als Selbstzahler müssen Sie eine bestimmte Grundgebühr für die Krankenbeförderung zahlen. Die Höhe der Kosten hängt vom Anfahrtsweg und der Strecke zur medizinischen Einrichtung ab. In der Regel liegen die Kosten für die Krankenbeförderung zwischen 80 und 350 Euro. Für jeden gefahrenen Kilometer können Sie eine Pauschale von maximal drei Euro einberechnen. Weitere Faktoren sind die Uhrzeit (Tag oder Nacht) und an welchem Tag Sie auf die Krankenbeförderung angewiesen sind. An Feiertagen müssen Sie mit höheren Kosten für die Fahrt rechnen.

Ausnahmen: Bei Schwerbehinderungen oder einem hohen Pflegegrad kann es Sonderregelungen geben. Vor der Fahrt sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über einen Krankentransport erkundigen.

Krankentransport vs. Krankenfahrt – Was ist der Unterschied?

In manchen Fällen ist es nicht möglich, eigenständig zu einer Klinik oder Arztpraxis zu kommen. Betroffene müssen sich bei eingeschränkter Mobilität über Krankenfahrten erkundigen. In diesem Abschnitt werden Krankenfahrten und Krankentransporte näher beschrieben.

Krankentransport

Bei einem Krankentransport wird die betroffene Person mit einem Fahrzeug in eine Klinik oder Arztpraxis gebracht. Hier werden die Patienten medizinisch betreut und behandelt. Von einem behandelnden Arzt wird eine Bescheinigung für den Transport ausgestellt, die Sie dann bei der Fahrt vorzeigen können. Die Bescheinigung können Sie auch an Ihre Krankenkasse weiterleiten. Bei einer Rettungsfahrt müssen Sie keine Bescheinigung vorlegen. Die Transportfahrzeuge für einen Krankentransport sind spezielle ausgestattet, damit die Patienten auch während der Fahrt medizinisch behandelt werden können.

Krankenfahrt

Bei einer Krankenfahrt müssen die Patienten nicht medizinisch behandelt oder betreut werden. Die Beförderung kann mit einem Taxi, dem Bus, der Bahn oder Ihrem eigenen Fahrzeug erfolgen. Bei Ihrem Hausarzt erhalten Sie eine Bescheinigung, damit Sie die Fahrtkosten von Ihrer Versicherung erstattet bekommen.

Worauf sollten Sie achten?

Patienten sollten bedenken, dass gesetzliche Kassen nur die kürzeste Strecke bezahlen. Vor der Fahrt sollten Sie sich über die Strecke erkundigen. Ihre Krankenversicherung wird die Route genau prüfen. Wenn Sie nicht die direkte Strecke genommen haben, könnten Sie auf den Kosten für die Fahrt sitzen bleiben. Für den Krankentransport zu einer ambulanten medizinischen Betreuung müssen Sie immer eine Bescheinigung vom Arzt vorzeigen.

Bei einer Behandlung in einer stationären Einrichtung müssen Sie nachweisen können, dass Sie auf den Krankentransport angewiesen sind. Ihr Hausarzt kann Ihnen für die Fahrt eine Bescheinigung ausstellen, die Sie bei Ihrer Krankenversicherung einreichen müssen. Es reicht aus, wenn Sie die Verordnung nach der Behandlung bei der Krankenversicherung einreichen.

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Wann kann ein Transport vonnöten sein?

Die Krankenbeförderung hängt immer vom Gesundheitszustand des Patienten ab. Patienten haben verschiedene Bedürfnisse, die von einem Arzt festgelegt werden müssen. In manchen Fällen ist eine medizinische Betreuung erforderlich. Ein Transport kann in vielen Fällen nötig sein. Bei einer Entlassungsfahrt werden die Patienten von einem Krankenhaus in eine stationäre Einrichtung gebracht. Senioren werden zu einer Einrichtung für betreutes Wohnen befördert. Neben einer Entlassungsfahrt kann im Falle eines Unfalls oder bei Krankheit eine Rettungsfahrt notwendig sein. In diesem Fall müssen Sie keine Bescheinigung vorlegen. Die Patienten werden dann zu einem lokalen Krankenhaus befördert.

Kosten für einen Krankentransport

Der Selbstkostenanteil für Kinder, Jugendliche und Erwachsene liegt bei Krankenfahrten zwischen fünf und zehn Euro (gesetzlich versichert). Privatversicherte erhalten die Kosten für die Krankenbeförderung vollständig nach der Behandlung zurück. Ihre Krankenversicherung kann Ihnen eine Bescheinigung ausstellen, wenn Ihre Belastungsgrenze für das Jahr bereits erreicht ist. In diesem Fall müssen Sie keine weiteren Zuzahlungen für die Fahrten entrichten. Ihre Krankenversicherung wird Ihnen eine sogenannte „Befreiungskarte“ ausstellen, die Sie bei den Fahrten vorzeigen können.

Übernimmt die Krankenkasse einen Anteil?

Bei Krankenfahrten müssen Betroffene immer beachten, dass Sie die Fahrt von ihrer Kasse erstattet bekommen können. Für die Rückerstattung der Fahrtkosten benötigen Sie jedoch ein ärztliches Gutachten oder eine andere Verordnung. Für eine Reha-Behandlung müssen Sie sich direkt an Ihre Krankenversicherung wenden und sich erkundigen. Sonderregelungen gibt es für Personen mit Schwerbehinderung oder einem hohen Pflegegrad. Die Fahrten können ohne die Erlaubnis der Krankenversicherung erfolgen. Bei gesetzlichen Versicherten übernimmt die Krankenversicherung den größten Teil der Kosten für die Fahrt.

Hier liegt der Eigenanteil zwischen fünf und zehn Euro. Als Privatversicherter müssen Sie die Fahrt im Voraus zahlen, erhalten die vollen Fahrtkosten jedoch von der Kasse zurück. Hier müssen Sie dann die Quittungen und die gefahrenen Kilometer mit Belegen schriftlich nachweisen. Für die Krankenkassenleistung müssen Sie beachten, dass Sie direkt von Ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort zum Ort der medizinischen Behandlung befördert werden. Die Krankenversicherung wird die Kosten übernehmen, wenn die Fahrt medizinisch relevant ist.

Fazit

Alte oder kranke Personen sind in vielen Fällen auf eine Krankenbeförderung angewiesen. Sie haben einen Termin für eine Reha-Behandlung, im Krankenhaus oder beim Arzt. Ohne eine Krankenfahrt haben viele Personen nicht die Möglichkeit, den Termin wahrzunehmen. Der Eigenanteil beim Krankentransport ist bei den Krankenversicherungen genau geregelt. Für den Krankentransport müssen Sie eine Verordnung vom behandelnden Arzt besitzen.